AIDSHILFE WESTSACHSEN

 

HIV-Test

Was wird beim HIV-Test untersucht?
Grundsätzlich gilt: Der Test darf nur mit der Einwilligung des zu Testenden durchgeführt werden.
Eine Beratung vorher (am besten auch nach Erhalt des Testergebnisses) ist sehr anzuraten. Nach einer Infektion werden nach einigen Wochen im Blut Antikörper (Abwehrstoffe) gegen HIV gebildet. Diese können mit dem „HIV-Test“ (korrekt oft auch als „HIV-Antikörpertest“ bezeichnet) nachgewiesen werden. Nach etwa drei Monaten zeigt er mit hoher Sicherheit, ob HIV-Antikörper im Blut gebildet wurden („positiv“) oder nicht („negativ“). Weil im Blut eine Vielzahl anderer Antikörper vorhanden ist, wird ein im „Suchtest“ positives Testergebnis vor der Mitteilung mit einem sehr genauen und aufwändigen „Bestätigungstest“ kontrolliert – um die irrtümliche Annahme einer Ansteckung („falsch positiv“) auszuschließen.

Ein „negatives“ Testergebnis (keine HIV-Antikörper nachgewiesen) ist also nur aussagekräftig, wenn das letzte Infektionsrisiko mindestens drei Monate zurückliegt.

Der Test ist keine Vorbeugungsmaßnahme!
Er kann nicht vor einer Ansteckung schützen. Falls eine Infektion vorhanden ist, kann er nicht vorhersagen, ob oder wann eine Erkrankung an AIDS erfolgt. Er ist also kein „AIDS-Test“.

Wann ist ein HIV-Test sinnvoll?

Ein Test sollte immer dann in Betracht gezogen werden, wenn ein HIV-Risiko bestand.

Wo kann man sich zu welchen Bedingungen testen lassen?

Wo man sich am besten testen lassen kann, kann man z.B. bei einer Aidshilfe in der Nähe erfragen (auch telefonisch).

Grundsätzlich gilt: Gesundheitsämter bieten den HIV-Test meist kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr (in der Regel zwischen 10 und 15 Euro) an. Der große Vorteil ist, dass man ihn hier anonym - also ohne Namensnennung - durchführt und das Ergebnis nicht „aktenkundig“ wird.

Erfolgt der Test in einer ärztlichen Praxis, wird er namentlich durchgeführt, das heißt, der Test und das Ergebnis werden „aktenkundig“.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn der Verdacht auf eine Infektion vorliegt, sowie für einen Test im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge.

Für den Test selbst wird Blut abgenommen. Das Ergebnis kann man sich nach ca. einer Woche  persönlich abholen. In der Regel ist eine Mitteilung am Telefon  nicht möglich.

Wenn HIV im Rahmen eines Tests festgestellt wird, dann besteht eine nicht-namentliche Meldepflicht. Das heißt, dass der Befund an das Robert-Koch-Institut (http://www.rki.de) in Berlin gemeldet wird, aber ohne den Namen der betreffenden Person bekannt zu geben. Mit Hilfe dieses Meldesystems soll die Ausbreitung von HIV in Deutschland gemessen werden.

Quellen: - „Aids von A-Z“; Ausgabe 2006; Herausgeber: Bundeszentrale für gesundheitliche
                 Aufklärung, Köln, im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit
              - „Infomappe für die Telefonberatung in AIDS-Hilfen“; 4. vollständig neu bearbeitete
                 Auflage, Dezember 2003; Herausgeber: Deutsche AIDS-Hilfe e.V.

© Aidshilfe Zwickau - Impressum | Sitemap